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Der Berufsorientierte Abschluss

Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums (Stand 11/2012):

Der Berufsorientierte Abschluss setzt sich aus 3 Qualitätsbausteinen zusammen:

Folgende Fächer sind wesentlicher Bestandteil im Hinblick auf die Vergabe eines Abschlusses:

Mathe – Anwendung mathematischer Kompetenzen Deutsch – Anwendung der Lese-, Rechtschreib- und Sprachkompetenz Arbeitslehre – Grundkenntnisse und –kompetenzen aus der Arbeitswelt in verschiedenen Berufsbildern

 

In der Teamorientierten Projektprüfung sollen folgende Aspekte bewertet werden:

Entscheidungsfindung
Planung
Durchführung
Präsentation
Reflexion

 

Die Berufsorientierung in der Stufe beinhaltet:

Die Inhalte des Berufsorientierungskonzeptes der BO-Stufe
Berufswahlpass
Dokumentation der Praktika

Erforderlich sind mindestens die Note 4 in zwei Fächern der Fächergruppe M, D, AL, sowie die Note 4 in der teamorientierten Projektprüfung und in der BO.

Eine schlechtere Note aus den genannten Fächern (M, D, AL) kann durch eine mind. befriedigende Note in der Projektprüfung oder der BO ausgeglichen werden. Die Note 5 in der Projektprüfung kann durch die Note 3 in der BO oder mindestens die Note 3 in 2 Fächern ausgeglichen werden. Eine Note 5 in der BO kann nicht ausgeglichen werden.

Zeitlicher Ablauf:

Die Teamorientierte Projektprüfung (mind. 2 Personen) setzt sich aus verschiedenen Phasen zusammen:

Vorbereitung: Gruppenfindung, Themenwahl, Aufgabenverteilung

Durchführung: Umsetzung/Arbeitseinsatz, Materialsuche/-sichtung/-verarbeitung

Intensivphase: Vorbereitungswoche mit evtl. Generalprobe

Präsentation: Referat (Schriftliche Ausarbeitung nach individuellen Möglichkeit) und Reflexion

Die Themen sind frei zu wählen. Sie haben einen unterrichtlichen und berufsorientierten Bezug aufzuweisen. Es kann sich auch um eine Praxisprüfung handeln, in dem ein Arbeitsprozess dargestellt wird.

Die Präsentation findet in der Regel im Dezember des Abschlussschuljahres statt. Prüfungsvorsitz hat der Leiter der Berufsorientierten Stufe. Beisitzer sind KlassenlehrerIn bzw. betreuende Lehrkraft.


Teilnahme an den Zentralen Abschlussprüfungen

Diese Teilnahme ist in den Bestimmungen nicht vorgesehen. Es ist aber weder den Erziehungsberechtigten noch den beteiligten Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Lernen plausibel zu erklären, dass sie sich im Rahmen des Inklusiven Unterrichts mit ihren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden intensiv auf die Zentralen Abschlussprüfungen, diese jedoch nicht mitschreiben dürfen, weil dies ja der Bildungsgang Hauptschule ist. An den drei Prüfungstagen werden diese Schülerinnen und Schülern mit den Förderbedarfen Lernen ausgesondert — das entspricht in keinster Weise dem Inklusionsgedanken, der mindestens 9 Schuljahr intensiv gelebt wurde!

Aus diesem Grund entwickeln wir Förderschullehrkräfte zusammen mit der Pädagogischen Leitung und der Schulleitung jeweils eine differenzierte Abschlussarbeit für die Fächer Deutsch und Mathematik und (statt Englisch) Berufsorientierung. Die Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Lernen nehmen an den drei festgelegten Tagen der Zentralen Abschlussprüfungen der Hauptschule teil. Sie sitzen im gleichen Klassenraum und haben genauso viel Zeit wie ihre Klassenkameradinnen und Klassenkameraden; einzige Ausnahme: während die einen Englisch schreiben, bearbeiten sie ihre Arbeit in Berufsorientierung. Differenziert halt — so wie sie es seit Jahren im regulären Unterricht gewöhnt sind.

Die Noten dieser „differenzierten Zentralen Abschlussprüfungen” gehen nicht verloren, sondern werden den Fächernoten zugeschlagen.

 

 

 

Letzte Bearbeitung:

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