Der Begriff leitet sich vom lateinischen Verb includere: beinhalten, einschließen ab.
Grundgesetz: Artikel 3, Abs. 3 (23.5.1949): (3) "Niemand darf wegen seiner Behinderung ... benachteiligt oder bevorzugt werden."
Integration von Behinderten - Behindertengleichstellungsgesetz (27.4.2002)
Die verordnete Inklusion - Hessische Erfahrungen
Mai 2021: Broschüre zur Inklusiven Bildung in Hessen und das Verfahren
Hessen: Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
In Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden Schülerinnen und Schüler mit erheblichen und lang andauernden Lernbeeinträchtigungen in kleinen Lerngruppen unterrichtet und von der 1. bis zur 9. Klasse sonderpädagogisch gefördert. Am Ende der Schulzeit steht der Berufsorientierte Abschluss. Soweit einzelne Schülerinnen und Schüler die Lernvoraussetzungen erfüllen auch einen Hauptschulabschluss zu erzielen, kann der Wechsel des Bildungsganges zu jeder Zeit vollzogen werden. Organisatorisch ist die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in drei Stufen gegliedert: Die Grundstufe umfasst die Klassen 1 bis 4, die Mittelstufe die Klassen 5 und 6 und die Berufsorientierungsstufe die Klassen 7 bis 9.
Gefunden am 10.6.2020 bei: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulwahl/schulformen/foerderschule/schulen-fuer-schuelerinnen-und-schueler-mit-umfassenden-beeintraechtigungen