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Notengebung im Zeugnis bei Fehlzeiten

 

... hier die Erläuterungen zu den rechtlichen Vorgaben der Notengebung im Zeugnis bei Fehlzeiten:

1. Versäumnisse aus dem aktuellen Halbjahr eintragen.

Ausnahme: Zeugnisse, die nur am Ende eines Schuljahres ausgegeben werden!

2. Ab 50% Fehlzeit keine Notenfeststellung möglich:

→ Bei nicht selbstverschuldeter Fehlzeit, drei Striche und Erklärung unter Bemerkungen.

(XXX hat nach §60/8 VOGSV die fehlende Benotung im Fach XXX nicht zu vertreten.)

→ Bei eigenem Verschulden (Schwänzen, absichtlichem Fernbleiben, unerlaubtes Gehen am Schultag), Note 6 und Erklärung unter Bemerkungen.

(XXX hat nach §73/4 hessisches Schulgesetz die Benotung im Fach XXX selbst zu vertreten.)

 

Hat der Schüler aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest) nicht am Unterricht im Fach Sport teilgenommen, ist „befreit“ einzutragen.


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