Notengebung im Zeugnis bei Fehlzeiten
... hier die Erläuterungen zu den rechtlichen Vorgaben der Notengebung im Zeugnis bei Fehlzeiten:
1. Versäumnisse aus dem aktuellen Halbjahr eintragen.
Ausnahme: Zeugnisse, die nur am Ende eines Schuljahres ausgegeben werden!
2. Ab 50% Fehlzeit keine Notenfeststellung möglich:
→ Bei nicht selbstverschuldeter Fehlzeit, drei Striche und Erklärung unter Bemerkungen.
(XXX hat nach §60/8 VOGSV die fehlende Benotung im Fach XXX nicht zu vertreten.)
→ Bei eigenem Verschulden (Schwänzen, absichtlichem Fernbleiben, unerlaubtes Gehen am Schultag), Note 6 und Erklärung unter Bemerkungen.
(XXX hat nach §73/4 hessisches Schulgesetz die Benotung im Fach XXX selbst zu vertreten.)
Hat der Schüler aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest) nicht am Unterricht im Fach Sport teilgenommen, ist „befreit“ einzutragen.